AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Winterawest GmbH
§1 Geltungsbereich
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern und Unternehmen unabhängig von deren Rechtsform (im Folgenden „Käufer“).
2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Sie sind auf der Homepage der Winterawest GmbH hinterlegt und können eingesehen werden.
3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor dieser AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung unabdingbar.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote auf Internetseite www.winterawest.de sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet und mit einer Angebotsbindefrist gekennzeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder durch schriftliche Auftragsbestätigung von Winterawest zustande.
2.Die Käufer- Vertragspartner haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass der von Ihnen angegebene E-Mail-Account oder die Telefon-Nr. erreichbar ist. Es ist sicherzustellen, dass der Empfang von E-Mails nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des E-Mail-Accounts ausgeschlossen ist.
§3 Preise und Zahlung
1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 6 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
§4 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§5 Lieferzeit
1. Der Beginn der von Winterawest angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
§6 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung, spätestens mit Verlassen des Werks die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§7 Nutzungsrechte/Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. Bei Kauf der Bauelemente erhält der Käufer die Ware, die nach vollständiger Bezahlung an Käufer übergeht.
2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
§8 Rechte und Pflichten des Käufers
1. Der Käufer hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale und Anwendung der Bauelemente zu informieren und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen Abmessungen und Funktionen entspricht; dies ist im Vorfeld des Vertragsabschlusses mit Winterawest bzw. mit einem fachkundigen Dritten zu klären.
2. Der Käufer ist für Richtige Aufmaß der bestellten Waren verantwortlich
3. Der Käufer ist für die Einhaltung der Vertragsvereinbarungen verantwortlich.
4. Der Käufer verpflichtet sich, nach Erhalt der Bauelemente bzw. durchgeführten Dienstleistungen ein Abnahmeprotokoll auszufüllen und unterzeichnet an Winterawest zurückzusenden. Gegebenenfalls auftretender Mehraufwand wird auf Basis der tatsächlichen geleisteten Stunden in Rechnung gestellt.
§9 Gewährleistung
und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
1. Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Waren einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
4. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
5. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen Winterawest bestehen nur insoweit, als daß keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
6. Produktionsfehler werden innerhalb angemessener Frist, unentgeltlich beseitigt. Voraussetzung hierfür ist ein gültiges Abnahmeprotokoll mit Beweisfotos.
§10 Sonstiges
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Würzburg.
3. Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.



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